{"id":1304,"date":"2023-01-20T15:44:52","date_gmt":"2023-01-20T15:44:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kruse.swiss\/geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2023-02-01T16:15:52","modified_gmt":"2023-02-01T16:15:52","slug":"geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-columns IPC-section is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column IPC-content is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kruse Electronics AG<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Kunden <i class=\"far fa-hand-point-right\" aria-hidden=\"true\"> <\/i> <a href=\"https:\/\/www.kruse.swiss\/geschaftsbedingungen\/?lang=de#international-conditions-for-supplies\">Internationale Lieferbedingungen der Kruse Electronics AG<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Lieferanten <i class=\"far fa-hand-point-right\" aria-hidden=\"true\"><\/i> <a href=\"https:\/\/www.kruse.swiss\/geschaftsbedingungen\/?lang=de#international-purchasing-conditions\">Internationale Einkaufsbedingungen der Kruse Electronics AG<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns terms-and-conditions-section is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column terms-and-conditions-content is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"international-conditions-for-supplies\">Kruse Electronics AG Internationale Liefer- und Leistungsbedingungen<br>Stand: Nov 2022<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I. Geltung der Allgemeinen Lieferbedingungen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4fte mit unseren Bestellern. S\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen einschlie\u00dflich Vorschl\u00e4gen, Beratungen und sonstiger Nebenleistungen (im Folgenden \u201eLieferungen\u201c) erfolgen auf Basis dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.<\/li><li>Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir nicht ausdr\u00fccklich widersprochen oder wenn wir Leistungen vorbehaltlos ausgef\u00fchrt haben.<\/li><li>Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Unternehmern gelten diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II. Vertragsschluss<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Unsere Angebote oder die Offerierung unserer Liefergegenst\u00e4nde auf unserer Webseite, in Katalogen oder Preislisten erfolgen stets rechtlich unverbindlich. Eine Bestellung des Bestellers kann durch elektronische \u00dcbermittlung der Bestelldaten \u00fcber unseren Webshop oder durch sonstige \u00dcbermittlung eines Vertragsangebotes erfolgen. Bei einer Online-Bestellung \u00fcber unseren Webshop gibt der Kunde nach Eingabe seiner pers\u00f6nlichen Daten durch Klicken des Buttons \u201eJetzt Bestellen\u201c ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Vertrag mit dem Besteller kommt erst durch Annahme seines Vertragsangebotes durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung oder unsere Lieferung zustande. Im Falle einer Online- Bestellung \u00fcber unseren Webshop versenden wir die Auftragsbest\u00e4tigung per E-Mail.<\/li><li>Ein Vertragsangebot des Bestellers k\u00f6nnen wir innerhalb von 2 Wochen nach seiner Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Bestellungen unwiderruflich. Unser Schweigen begr\u00fcndet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss.<\/li><li>Geht unsere Auftragsbest\u00e4tigung versp\u00e4tet beim Besteller ein, wird er uns unverz\u00fcglich hier\u00fcber informieren. Weicht ein Best\u00e4tigungsschreiben des Bestellers von unserer Auftragsbest\u00e4tigung ab oder erweitert oder beschr\u00e4nkt es diese, wird der Besteller die \u00c4nderungen als solche besonders hervorheben.<\/li><li>Schriftwechsel ist mit unserer zust\u00e4ndigen Abteilung zu f\u00fchren.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III. Preise- und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Unsere Preise verstehen sich \u201eab Werk\u201c, ausschlie\u00dflich Verpackung, Fracht\/Versand, Ausl\u00f6sung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Sie verstehen sich grunds\u00e4tzlich inklusive der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer. Ist der Besteller Unternehmer, ist die Mehrwertsteuer abweichend hiervon f\u00fcr Bestellungen, die nicht online \u00fcber unseren Webshop erfolgen, nicht in unseren Preisen enthalten und wird in der gesetzlichen H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.<\/li><li>Bei Lieferungen in das Ausland sind s\u00e4mtliche von uns im Ausland zu erbringenden Steuern, Z\u00f6lle und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben vom Besteller zu erstatten. Fahrzeit wird als Arbeitszeit berechnet.<\/li><li>Unser Zahlungsanspruch wird netto (ohne Abzug) sofort f\u00e4llig, sofern sich nicht aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung etwas anderes ergibt. Bankgeb\u00fchrenundSpesengehen zu Lasten des Bestellers.<\/li><li>Bei Online-Bestellungen \u00fcber unseren Webshop erfolgt die Zahlung per Vorauskasse (per \u00dcberweisung, Einzugserm\u00e4chtigung oder PayPal).<\/li><li>Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.<\/li><li>Zahlungseinstellung, bei einem Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers oder bei einer sonstigen Gef\u00e4hrdung unserer Forderungen durch eine wesentliche Verschlechterung der Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Forderungen f\u00e4llig zu stellen oder angemessene Sicherheitenzuverlangen. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einerangemessenen Sicherheit auszuf\u00fchren. Wird die Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist geleistet, sind wir dar\u00fcber hinaus berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV. Lieferungen und Liefertermine<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Verrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind. LieferungenundLiefertermine.<\/li><li>Die vereinbarten Termine setzen die Kl\u00e4rung aller technischen Fragen, das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen und Unterlagen sowie die Einhaltung der bis dahin obliegenden Verpflichtungen des Bestellers voraus.<\/li><li>Die vereinbarten Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller als eingehalten, auch wenn die Lieferungen ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden k\u00f6nnen.<\/li><li>Wir behalten uns die vollst\u00e4ndige und rechtzeitige&nbsp;Selbstbelieferung&nbsp;vor.<\/li><li>Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie demBesteller unter Ber\u00fccksichtigung handels\u00fcblicher Toleranzen zumutbar sind. Entsprechendes gilt f\u00fcr vorzeitige Lieferungen. Wurde kein Versand von uns an den Besteller vereinbart, m\u00fcssen versandfertig gemeldete Liefergegenst\u00e4nde unverz\u00fcglich abtransportiert werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und als geliefert zu berechnen. Der Besteller darf den Versand oder die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/li><li>Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir unbeschadet sonstiger Anspr\u00fcche berechtigt, den hieraus entstandenen Schaden einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.<\/li><li>Stornokosten<br>Storniert der Kunde, die extra f\u00fcr Ihn bestellte Ware berechnen wir wie folgt:<br> 1 Woche vor Lieferung: Stornokosten 80% des Bestellwertes<br> 4 Wochen vor Lieferung: Stornokosten 50% des Bestellwertes<br> 2  Wochen nach Bestellungseingang: Stornokosten 30% des Bestellwertes<br> 1 Woche nach Bestellungseingang: Stornokosten 10% des Bestellwertes<br> Stornobedingungen basieren nur auf Termingesch\u00e4fte und wenn wir Ware extra f\u00fcr den Kunden bei Lieferanten oder Hersteller bestellen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V. Lieferverzug<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Im Falle des Lieferverzugs richtet sich unsere Haftung unter den nachfolgenden Bedingungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine mangelhafte Lieferung gilt nicht als versp\u00e4tete. Der Schadensersatz des Bestellers wegen eines Lieferverzuges ist f\u00fcr jede volle Versp\u00e4tungswoche auf 0,5 %, insgesamt maximal 5% des Auftragswertes begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei vors\u00e4tzlichen oder grobfahrl\u00e4ssigemVerhalten unsererseits. Vom Vertrag zur\u00fccktreten kann der Besteller nur, soweit wir die Verz\u00f6gerung der Lieferung zuvertretenhaben. Eine \u00c4nderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/li><li>Der Besteller hat auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen der Verz\u00f6gerung der Lieferung vom Vertrag zur\u00fccktritt oder weiter auf Lieferung besteht.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI. Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers.<\/li><li>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung geht auch bei frachtfreier Lieferung, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, auf den Besteller \u00fcber, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die \u00fcblichen Transportrisiken versichert. Satz 1 und 2 gelten nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist. In diesem Fall geht bei einem Versendungskauf die Gefahr, vorbehaltlich Ziffer6.3, erst mit de r\u00dcbergabe des\u00a0 Liefergegenstandes an den Verbraucher \u00fcber.<\/li><li>Wenn der Versand, die Zustellung oder die \u00dcbernahme aus vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert wird oder der Besteller aus sonstigen Gr\u00fcnden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VII. Vertragsr\u00fccktritt<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Wir sind zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir zur Deckung der Lieferung des Bestellers ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft mit einem Vorlieferanten abgeschlossen haben und von diesem im Stich gelassen werden, soweit wir das daraus resultierende Leistungshindernis nicht zu vertreten haben.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIII. Sachm\u00e4ngel<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>M\u00e4ngelrechte \u2013 mit Ausnahme des Rechts auf Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Neulieferung) \u2013 bestehen nicht aufgrund unerheblicher Sachm\u00e4ngel. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung und zwar unabh\u00e4ngig vom Vertragstyp (Kaufvertrag, Werkvertrag, etc).<\/li><li>Der Besteller ist zu einer sorgf\u00e4ltigen Untersuchung der Lieferungen verpflichtet und hat Sachm\u00e4ngel uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen. Unternehmer haben der R\u00fcge einen vollst\u00e4ndigen und unabh\u00e4ngigen Testbericht zu dem von ihm behaupteten Mangel beizuf\u00fcgen.<\/li><li>Soweit ein Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag, hat der Besteller uns zun\u00e4chst Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Neulieferung) innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung und zwar unabh\u00e4ngig vom geltenden Vertragstyp (Kaufvertrag, Werkvertrag, etc.).<\/li><li>Der Besteller ist im Rahmen der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Neulieferung) zur Mitwirkung verpflichtet. Zwecks Abwicklung der Nacherf\u00fcllung, auch von beabsichtigten R\u00fccksendungen, hat der Besteller sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Bei R\u00fccksendungen hat der Besteller die von uns mitgeteilte RMA-Nummer (Return Material Autorisation Nummer) als deutlich sichtbare Aufschrift auf der Au\u00dfenseite des R\u00fccklieferungspaketes sowie auf etwaigen Frachtpapieren anzugeben. In der Mitteilung einer RMA-Nummer durch uns oder unserer Zustimmung zur R\u00fccksendung liegt kein Anerkenntnis eines Mangels. Wir behalten uns die Pr\u00fcfung des von dem Besteller behaupteten Mangels nach Eingang der Ware bei uns vor. Der Besteller hat R\u00fccksendungen zu frankieren bevor er sie an uns zur\u00fcckzusendet. Ist die Ware bei Gefahr\u00fcbergang mangelhaft gewesen, erstatten wir dem Besteller etwaige Versandkosten.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung&nbsp;(Nachbesserung oder Neulieferung) erforderlichen&nbsp;Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.<\/li><li>Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Neulieferung) fehl, kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<\/li><li>Der Besteller hat auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen eines Sachmangels vom Vertrag zur\u00fccktritt oder weiter auf Lieferung besteht.<\/li><li>F\u00fcr Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche aufgrund eines Sachmangels gilt im \u00dcbrigen Ziffer 10. Weitergehende oder andere als die dort geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IX. Schutzrechte und Rechtsm\u00e4ngel<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Sofern nicht anders vereinbart, sind wir nur verpflichtet, die Lieferungen lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum&nbsp;Dritter (im Folgenden: \u201eSchutzrechte\u201c) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs durch von unserbrachte, vertragsgem\u00e4\u00df genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Anspr\u00fcche erhebt, haften wir gegen\u00fcber dem Besteller wie folgt: Wir werden nach unserer Wahl ein Nutzungsrecht erwirken oder die betroffenen Lieferungen so \u00e4ndern oder austauschen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Schl\u00e4gt dies fehl, stehen dem Besteller \u2013 unbeschadet sonstiger Rechte \u2013 die gesetzlichen R\u00fccktritts- oder Minderungsrechte zu<\/li><li>Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz richtet sich nach Ziffer 10.<\/li><li>Vorstehend genannte Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller uns \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich verst\u00e4ndigt, eine Verletzung etwaiger Rechte nicht anerkennt oder unsere Abwehrm\u00f6glichkeiten nicht in sonstiger Weise erheblich beeintr\u00e4chtigt. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers entstanden ist. In einem solchen Fall wird uns der Besteller von allen Anspr\u00fcchen Dritter aufgrund einer Schutzrechtsverletzung, die uns gegen\u00fcber geltend gemacht werden, freistellen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr Schutzrechtsverletzungen die Bestimmungen der Ziffer 8 \u2013 mit Ausnahme von Ziffern 8.2 und 8. 4 \u2013 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsm\u00e4ngel gelten die Bestimmungen f\u00fcr Sachm\u00e4ngel gem\u00e4\u00df Ziffer 8 \u2013 mit Ausnahme von Ziffern 8.2 und 8. 4 \u2013 ebenfalls entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">X. Schadensersatz und Aufwendungsersatz<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Wir und unsere Erf\u00fcllungsgehilfen und Vertreter haften auf Schadens- und Aufwendungsersatz allein nach den gesetzlichen Vorschriften, und zwar unter den nachfolgenden Bedingungen. Dies gilt f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche neben der Leistung und statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund&nbsp; \u2013 insbesondere wegen M\u00e4ngeln, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und unerlaubter Handlung \u2013 und auch f\u00fcr den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Regelungen zum Lieferverzug (Ziffer 5) gehen jedoch vor.<\/li><li>Gehaftet wird ausschlie\u00dflich f\u00fcr vors\u00e4tzliches und grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten.<\/li><li>Ferner wird keine Haftung \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den durch den Liefergegenstand an Rechtsg\u00fctern des Bestellers oder Dritter, z. B. Sch\u00e4den an anderen Sachen,&nbsp;entgangenem&nbsp;Gewinn&nbsp;und Finanzierungskosten, sowie indirekte Sch\u00e4den, etwa infolge von Betriebsstillstand.<\/li><li>Die vorstehenden Beschr\u00e4nkungen der Ziffer 10 gelten nicht, wenn eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit vorliegt. Sie gelten ferner nicht f\u00fcr eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, insofern ist die Haftung beschr\u00e4nkt auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, die zur Erreichung des Vertragszwecks ben\u00f6tigt werden oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags erst erm\u00f6glicht oder auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf.<\/li><li>Eine \u00c4nderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/li><li>Soweit unsere Haftung begrenzt ist, gilt dies auch f\u00fcr die entsprechende pers\u00f6nliche Haftung unserer Mitarbeiter und Vertreter wobei die Haftung f\u00fcr s\u00e4mtliche Hilfspersonen generell ausgeschlossen wird.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XI. H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Ist die Durchf\u00fchrung eines Vertrages durch h\u00f6here Gewalt beeintr\u00e4chtigt, insbesondere wegen Krieg, kriegs\u00e4hnlicher Zust\u00e4nde, Naturkatastrophen, Unf\u00e4lle, Arbeitsk\u00e4mpfe, beh\u00f6rdlicher oder politischer Willk\u00fcrakte, so verl\u00e4ngern sich die zur Durchf\u00fchrung der Lieferungen vorgesehen Fristen und Termine entsprechend. Der Besteller verpflichtet sich, mit uns \u00fcber eine entsprechende Anpassung des Vertrages zu verhandeln.<\/li><li>Soweit eine Vertragsanpassung infolge h\u00f6herer Gewalt wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das gleiche Recht hat der Besteller, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XII. Verj\u00e4hrung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche dem Besteller zustehenden Gew\u00e4hrleistungsrechte eine Verj\u00e4hrungsfrist von 12 Monaten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XIII. Allgemeine Vertragsbestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Leistungs- und Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferungen und Zahlungen ist Cham Schweiz.<\/li><li>Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die \u00fcbrigen wirksam.<\/li><li>Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenh\u00e4ndigen Unterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen per Telefax oder E-Mail gen\u00fcgen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen.<\/li><li>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten ist Cham Schweiz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/li><li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Wareneinkauf (UN- Kaufrecht\/CISG) vom 1. April 1980.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XIV. Datenschutz<\/h3>\n\n\n\n<p>Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten (z.B. Name und ggfs. Titel, akademischer Grad, Berufs-, Branchen- oder Gesch\u00e4ftsbezeichnung, E-Mail-Adresse) des Bestellers und\/oder seiner Mitarbeiter von uns zum Zwecke der Begr\u00fcndung, Durchf\u00fchrung oder Beendigung rechtsgesch\u00e4ftlicher&nbsp;oder rechtsgesch\u00e4fts\u00e4hnlicher Schuldverh\u00e4ltnisse mit unserem Vertragspartner gespeichert werden. Mehr finden Sie auf unsere Webseite unter Datenschutz.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XV. Export<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Verk\u00e4ufer weist darauf hin, dass Waren, die mit einer Dual-Use-Nr. gekennzeichnet sind, der Exportkontrolle unterliegen. Ihre Ausfuhr ist nur mit Genehmigung der zust\u00e4ndigen schweizerischen Beh\u00f6rden, zul\u00e4ssig. Weiterhin sind bei der Ausfuhr s\u00e4mtlicher Waren die nationalen Ausfuhrkontrollbestimmungen und internationalen Embargobestimmungen zu beachten. Der Verk\u00e4ufer weist auf die Strafbarkeit eines Versto\u00dfes gegen diese Bestimmungen hin.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns terms-and-conditions-section is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column terms-and-conditions-content is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"international-purchasing-conditions\">Kruse Electronics AG Internationale Einkaufsbedingungen Fassung <br>Stand: Nov 2022<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I. Geltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Unternehmen f\u00fcr gegenw\u00e4rtige und alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge mit unseren Lieferanten. Von unseren Lieferanten zus\u00e4tzlich \u00fcbernommene Pflichten ber\u00fchren nicht die Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.<\/li><li>Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir nicht ausdr\u00fccklich widersprochen oder wenn wir Leistungen vorbehaltlos angenommen oder bezahlt haben.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II. Vertragsschluss<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Unsere Angebote sind stets rechtlich unverbindlich. Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung rechtlich verbindlich. Die tats\u00e4chliche Entgegennahme der Lieferung, ihre Bezahlung oder unser Schweigen begr\u00fcnden kein Vertrauen des Lieferanten auf den Vertragsabschluss.<\/li><li>Unsere Bestellungen wird der Lieferant durch eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung annehmen. Weicht ein Best\u00e4tigungsschreiben des Lieferanten von unserer Auftragsbest\u00e4tigung ab oder erweitert oder beschr\u00e4nkt es diese, wird der Lieferant die \u00c4nderungen als solche besonders hervorheben.<\/li><li>Soweit der Lieferant uns ein Angebot unterbreitet, erfolgt dies kostenfrei. Wir k\u00f6nnen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abgabe des Angebots unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung abgeben. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums ist ein Angebot des Lieferanten unwiderruflich. Geht unsere Auftragsbest\u00e4tigung versp\u00e4tet beim Lieferanten ein, wird uns dieser unverz\u00fcglich dar\u00fcber informieren.<\/li><li>Schriftwechsel ist mit unserer bestellenden Abteilung zu f\u00fchren. Jede \u00c4nderung unserer Bestellungen oder des abgeschlossenen Vertrages bedarf zur Wirksamkeit einer schriftlichen Best\u00e4tigung dieser Abteilung.<\/li><li>Unter einem bestehenden Rahmenvertrag oder Mengenkontrakt erfolgende Lieferabrufe durch uns werden sp\u00e4testens verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen 5 Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.<\/li><li>Wir sind nach Vertragsabschluss jederzeit berechtigt, gegen Erstattung der angemessenen Aufwendungen des Lieferanten einschlie\u00dflich eines anteiligen Gewinns Vorgaben f\u00fcr Konstruktion und Ausf\u00fchrung der Ware zu \u00e4ndern oder den geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zu stornieren.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III. Preise- und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich \u2013 zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer \u2013 frei Empfangsstelle einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Nebenkosten, wie insbesondere Verpackung, Transport, Ausl\u00f6sung, Entladung und Versicherung. Im \u00dcbrigen gelten die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Fassung. Ist ausdr\u00fccklich ein Preis \u201eab Werk\u201c vereinbart, \u00fcbernehmen wir nur die g\u00fcnstigsten Frachtkosten, sofern wir die Versandart nicht ausdr\u00fccklich vorschreiben; im Zweifel tr\u00e4gt der Lieferant alle bis zur \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer entstehende Kosten einschlie\u00dflich Beladung und Rollgeld.<\/li><li>Der Zahlungsanspruch des Lieferanten wird ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Voraussetzungen f\u00e4llig nach vollst\u00e4ndiger Auslieferung der Ware und nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Rechnungseingang binnen 14 Tagen mit 3 % Skonto oder binnen 30Tagen netto. Bankgeb\u00fchren und Spesen gehen zu Lasten des Lieferanten.<\/li><li>Rechnungen sind uns in 2-facher Ausfertigung zu \u00fcbersenden und m\u00fcssen-getrennt nach Bestellungen- insbesondere die Auftragsnummer, die Bestellkennzeichen, unsere Artikelnummer je Einzelposition und die Steuernummer des Lieferanten ausweisen. S\u00e4mtliche Abrechnungsunterlagen (St\u00fccklisten, Arbeitsnachweise etc.) sind beizuf\u00fcgen. Zweitschriften sind als solche zu kennzeichnen.<\/li><li>Zahlungen durch uns bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung, der Mangelfreiheit oder der Rechtzeitigkeit der Lieferung und erfolgen nach unserer Wahl durch Bank\u00fcberweisung oder Scheck\u00fcbergabe.<\/li><li>Verrechnungs \u2013 und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns jederzeit im gesetzlichen Umfang zu und die Verrechnungsm\u00f6glichkeit besteht ohne R\u00fccksicht auf die W\u00e4hrung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV. Lieferungen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Der Lieferant ist verpflichtet, Ware zuliefern, die in jeder Hinsicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und Verwendungseignung sowie den jeweils geltenden produktrechtlichen Bestimmungen und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Der Lieferant sichert zu, dass er uns keine Materialien, Stoffe, Komponenten oder sonstige Erzeugnisse liefert, die gegen Anhang 2.18 Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Chem RRV), Elektro- und Elektronikger\u00e4te versto\u00dfen. Soweit nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df ein Abnahmepr\u00fcfzeugnis beizuf\u00fcgen ist, ist uns mit der Ware kostenfrei ein Werkszeugnis nach EN DIN 10204 zu \u00fcbermitteln. Die Ware muss f\u00fcr den Transport sicher verpackt werden.<\/li><li>Der Lieferant ist zu einem schriftlichen Hinweis an uns verpflichtet, wenn seine Ware nicht uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist oder wenn f\u00fcr den Umgang hiermit besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind oder wenn hiermit Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiken verbunden sein k\u00f6nnen.<\/li><li>Teil-, \u00dcber- oder Unterlieferungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zul\u00e4ssig. F\u00fcr St\u00fcckzahlen, Gewichte und Ma\u00dfe sind die von unserer Warenannahme ermittelten Werte ma\u00dfgebend.<\/li><li>Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Lieferanten (frei Empfangsstelle).<\/li><li>Jeder Lieferung sind ein Packzettel und zwei Lieferscheine mit Angabe unserer Bestell-und Auftragsnummer beizuf\u00fcgen.<\/li><li>Soweit erforderlich, ist die Ware von dem Lieferanten mit der CE-Kennzeichnung zu versehen und\/oder eine Schweizer- Konformit\u00e4tserkl\u00e4rung oder eine Schweizer -Herstellererkl\u00e4rung beizuf\u00fcgen. Ursprungsnachweise (z.B. Ursprungszeugnisse, Lieferantenerkl\u00e4rung nach EG- Verordnung Nr. 1207\/2001) wird der Lieferant mit allen erforderlichen Angaben versehen und uns ordnungsgem\u00e4\u00df unterzeichnet zur Verf\u00fcgung stellen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V. Liefertermine und Lieferverzug<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Die genaue Einhaltung ist wesentliche Pflicht des Lieferanten. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine oder-fristen ist der Eingang der Ware bei uns. Erfolgt die Lieferung nicht auf Gefahr und Kosten des Lieferanten hat der Lieferant die Ware unter Ber\u00fccksichtigung der \u00fcblichen Zeit f\u00fcr Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen. Lieferung vor vereinbarter Zeit ist nur nach unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.<\/li><li>Lieferverz\u00f6gerungen, insbesondere infolge Schwierigkeiten in der Fertigung oder der Vormaterialversorgung, muss der Lieferant uns unverz\u00fcglich unter Angabe von Grund und voraussichtlicher Dauer der Verz\u00f6gerung schriftlich mitteilen; unsere Anspr\u00fcche aufgrund der Lieferverz\u00f6gerung bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li><li>Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Rechte und Anspr\u00fcche zu. Wir sind insbesondere berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li><li>Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem Lieferanten nur zu, soweit ein Gegenanspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist oder ein Recht des Lieferanten aus dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis wie unser Anspruch stammt und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu unserem Anspruch steht.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI.&nbsp;Materialbeistellungen, Werkzeuge, Zeichnungen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Von uns beigestellte Materialien und sonstige beigestellte Sachen, wie etwa Beh\u00e4lter und Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum. Sie d\u00fcrfen nur bestimmungsgem\u00e4\u00df und f\u00fcr unsere Auftr\u00e4ge verwendet werden. Eine Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten wird f\u00fcr uns vorgenommen. Werden die beigestellten Sachen mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Beistellungen (Einkaufspreis zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung bzw. der Vermischung.<\/li><li>Werkzeuge, Zeichnungen, Muster etc., welche wir dem Lieferanten \u00fcberlassen, bleiben unser Eigentum, sind als solches zu kennzeichnen und separat aufzubewahren. Werden diese oder Teile hiervon nach vorheriger Zustimmung durch uns an Dritte weitergegeben, ist dem Dritten unser Eigentum schriftlich anzuzeigen. S\u00e4mtliche Werkzeuge, Zeichnungen, Muster, etc. sind uns nach Beendigung der Lieferbeziehung oder des Vertrags unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.&nbsp;Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht ist insoweit ausgeschlossen.<\/li><li>Der Lieferant ist verpflichtet, von uns beigestellte Werkzeuge sowie sonstige Fertigungsmittel ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Herstellung der von uns bestellten Wareneinzusetzen. Der Lieferant ist zu dem verpflichtet, an diesen Werkzeugen und Fertigungsmitteln etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuf\u00fchren. Etwaige St\u00f6rf\u00e4lle hat der Lieferant uns unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/li><li>Die Gefahr f\u00fcr Verlust, Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung von beigestelltem Material, Werkzeugenodersonstigen Fertigungsmitteln tr\u00e4gt der Lieferant. Der Lieferant ist verpflichtet, die vorbenannten Gegenst\u00e4nde zum Neuwert auf eigene Kosten gegen die \u00fcblichen Risiken wie Diebstahl-, Feuer-, Wasser-, Bruch- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern. Gleichzeitig erm\u00e4chtigt uns der Lieferant schon jetzt alle Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche aus diesen Versicherungen zu verfolgen.<\/li><li>Der Lieferant ist verpflichtet, alle von uns in k\u00f6rperlicher oder elektronischer Form erhaltenen Zeichnungen, Modelle, Berechnungen und sonstige Unterlagen sowie Informationen strikt geheim zu halten. Dritten d\u00fcrfen sie nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung von uns offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung der Lieferbeziehung bzw. des Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Zeichnungen, Modelle, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen bzw. die Informationen allgemein bekannt geworden sind.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VII. Qualit\u00e4tssicherung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen und sonstige Vorgaben von uns \u00fcberpr\u00fcft der Lieferant eigenst\u00e4ndig im Rahmen seiner allgemeinen und besonderen Sach- und Fachkunde auf etwaige Fehler oder Widerspr\u00fcche. Gegebenenfalls meldet der Lieferant uns unverz\u00fcglich seine Bedenken an, auch bez\u00fcglich etwaiger Bedenken \u00fcber die Verwendungseignung, so dass anschlie\u00dfend eine gemeinsame Kl\u00e4rung vorgenommen werden kann.<\/li><li>Der Lieferant hat ein Qualit\u00e4tssicherungssystem aufrechtzuerhalten, das den neuesten Standards der einschl\u00e4gigen Zulieferindustrie entspricht. Der Lieferant wird die Qualit\u00e4tssicherungsma\u00dfnahmeneinschlie\u00dflich der erforderlichen Dokumentation eigenverantwortlich durchf\u00fchren. Er hat uns diese Dokumentation auf Anforderung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Dokumentation ist von dem Lieferanten gem\u00e4\u00df gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben, mindestens jedoch 10 Jahre, aufzubewahren.<\/li><li>Vor Auslieferung f\u00fchrt der Lieferant eine sorgf\u00e4ltige Warenausgangskontrolle durch. Ware, welche diese Kontrolle nicht bestanden hat, darf nicht ausgeliefert werden. Wir untersuchen die Ware nach deren Anlieferung nur hinsichtlich ihres Typs (Ident Pr\u00fcfung), der Menge sowie auf etwaige Transportsch\u00e4den und sonstige offenkundige M\u00e4ngel. Eine weitergehende \u00dcberpr\u00fcfung obliegt uns nicht. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der Verletzung der M\u00e4ngelr\u00fcgepflicht gem\u00e4\u00df Art. 210 OR.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIII. Sach-und Rechtsm\u00e4ngel<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels der Ware stehen uns die gesetzlichen M\u00e4ngelrechte und- Anspr\u00fcche ungek\u00fcrzt zu. Zudem sind wir in jedem Fall berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl unverz\u00fcglich Mangelbeseitigung oder die Neulieferung mangelfreier Ware zu verlangen. S\u00e4mtliche Kosten und Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Nacherf\u00fcllung entstehen, tr\u00e4gt der Lieferant, hierzu z\u00e4hlen auch zus\u00e4tzliche Kosten infolge einer Verbringung der Ware an einen anderen Ort. Unser Recht, auf Schadensersatz, insbesondere das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdr\u00fccklich unber\u00fchrt.<\/li><li>Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unbeschadet dessen M\u00e4ngelhaftung die M\u00e4ngelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbed\u00fcrftigkeit besteht. Wir werden in einem solchen Fall \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 den Lieferanten \u00fcber die entsprechenden M\u00e4ngel vorab unterrichten.<\/li><li>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt 36 Monate nach Ablieferung der Ware, soweit nicht gesetzlich eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist angeordnet ist. Aufgrund Mangelbehebung neu gelieferte bzw. reparierte Ware unterliegt diesbez\u00fcglich einmalig einer neu beginnenden Verj\u00e4hrungsfrist von 24 Monaten; sollte die urspr\u00fcnglich geltende, verbliebene Verj\u00e4hrungsfrist l\u00e4nger sein, gilt diese.<\/li><li>Unsere innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist erfolgte M\u00e4ngelr\u00fcge hemmt die Verj\u00e4hrung, bis zwischen uns und dem Lieferanten Einigkeit \u00fcber die Beseitigung des Mangels und etwaiger Folgen besteht; die Hemmung endet jedoch 6 Monate nach endg\u00fcltigerAblehnungder M\u00e4ngelr\u00fcge durch den Lieferanten. Die Verj\u00e4hrung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen tritt fr\u00fchestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein, in keinem Fall jedoch vor Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df Ziffer 8.3.<\/li><li>Soweit Abnehmer in der weiteren Produktionskette Rechtsbehelfe wegen mangelhafter Lieferung uns gegen\u00fcber geltend machen und die mangelhafte Lieferung Ware des Lieferanten enth\u00e4lt, sind wir gegen\u00fcber dem Lieferanten zu einem R\u00fcckgriff berechtigt,. Der R\u00fcckgriff gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr Schadensersatzleistungen, die wir an einen Abnehmer erbringen. Der Lieferant hat uns in diesem Zusammenhang vollst\u00e4ndig schadlos zu halten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IX. R\u00fccktritt, Haftung, Freistellung und Versicherung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Wir sind unbeschadet anderweitiger R\u00fccktrittsrechte berechtigt, ersatzlos ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, (i) wenn die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Lieferanten beantragt wird, (ii) oder wenn der Lieferant ohne rechtfertigenden Grund f\u00e4lligen wesentlichen Verpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht nachkommt (iii) oder wenn sonstige unvorhergesehene und von uns nicht zu vertretene Ereignisse die Grundlage des mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrags wesentlich ver\u00e4ndern.<\/li><li>Der Lieferant haftet uns gegen\u00fcber, insbesondere auf Schadensersatz, ohne Einschr\u00e4nkung nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen.<\/li><li>Unbeschadet unserer sonstigen Anspr\u00fcche stellt uns der Lieferant auf erstes Anfordern von allen Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter frei, insbesondere solchen aus Produkt-und Produzentenhaftung, soweit diese gegen uns aufgrund einer Ursache im Herrschafts- und Organisationsbereich des Lieferanten erhoben werden und die der Dritte deswegen anstelle gegen uns auch gegen den Lieferanten schl\u00fcssig geltend machen k\u00f6nnte. Der Lieferant tr\u00e4gt in diesem Zusammenhang zudem die Beweispflicht daf\u00fcr, dass er die Schadenersatzanspr\u00fcche Dritter nicht zu verantworten hat. Die Freistellung schlie\u00dft insbesondere auch die Abwehr unberechtigter Anspr\u00fcche, den Ersatz der uns entstehenden etwaigen Aufwendungen sowie Kosten im Zusammenhang mit R\u00fcckrufma\u00dfnahmen ein. \u00dcber Inhalt und Umfang von R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Lieferanten \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 unterrichten.<\/li><li>Der Lieferant ist verpflichtet, ungeachtet unserer sonstigen Anspr\u00fcche eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme pro Schadensfall zu unterhalten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">X. Schutzrechte<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, dass im Zusammenhangmit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden und an der Ware keinerlei Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte oder geistiges Eigentum (im Folgenden: Schutzrechte) Dritter bestehen, welche deren freie Verwendung durch uns beeintr\u00e4chtigen oder ausschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<\/li><li>Werden wir von einem Dritten wegen der Verletzung eines Schutzrechts in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, die Nutzbarkeit des von uns f\u00fcr unseren Abnehmer herzustellenden Produkts sicherzustellen, ggf. in der Weise, dass nach Wahl des Lieferanten die schutzrechtsverletzenden Teile abge\u00e4ndert oder durch schutzrechtsfreie Teile ersetzt werden. Der Lieferant haftet uns f\u00fcr alle Sch\u00e4den, insbesondere durch Ersatzanspr\u00fcche von Abnehmern oder sonstigen Dritten, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung durch den vorgesehenen Einsatz der Ware entstehen.<\/li><li>Der Lieferant wird uns von allen etwaigen Anspr\u00fcchen Dritter aufgrund einer Schutzrechtsverletzung, die uns gegen\u00fcber geltend gemacht werden oder von denen wir unsererseits Kunden freistellen m\u00fcssen, auf erstes Anfordern freistellen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, dem Dritten\u2013ohne Zustimmung von uns\u2013irgendwelche Vereinbarungen wie etwa eine Vergleichsvereinbarung zu treffen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.<\/li><li>Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt 5Jahre, beginnend ab Entstehung des jeweiligen Anspruchs.<\/li><li>Wir behalten uns s\u00e4mtliche Eigentums-, Gebrauchs-, Geschmacks-, Patent-, Marken-, Urheber-, Pers\u00f6nlichkeits- und sonstige Schutzrechte vor, insbesondere an den von uns in k\u00f6rperlicher oder elektronischer Form zur Verf\u00fcgung gestellter Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, Designs, Design-Vorschl\u00e4gen, Schablonen, Werkunterlagen, Formen, Copyrights, Know-how und Kalkulationen sowie an Software. Der in Satz 1 erkl\u00e4rte Vorbehalt der Rechte erfasst insbesondere s\u00e4mtliche Unterlagen von uns, die als \u201cvertraulich\u201c bezeichnet sind.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XI. Konventionalstrafe<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Bei einer schuldhaften \u00dcberschreitung des vereinbarten Liefertermins zahlt der Lieferant f\u00fcr jede versp\u00e4tete Lieferung an uns eine Konventionalstrafe in H\u00f6he von 0,5% des Netto-Preises der Lieferung pro angefangener Woche der \u00dcberschreitung, maximal jedoch 5 % des Netto-Preises der Lieferung. Dies gilt unabh\u00e4ngig von allf\u00e4lligen weiteren Schadenersatzforderungen. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Lieferanten nicht von seiner Erf\u00fcllungspflicht noch gibt sie ihm ein Recht auf R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/li><li>Die vorstehend unter Ziffer 11.1 genannte Konventionalstrafe k\u00f6nnen wir auch dann geltend machen, wenn bei ein Vorbehalt Annahme der Lieferung unterbleibt. Die Konventionalstrafe k\u00f6nnen wir \u00fcber die Schlusszahlung der Lieferung hinaus allerdings nur verlangen, wenn wir uns das Recht hierzu bei der Schlusszahlung vorbehalten.<\/li><li>Etwaige nach Ziffer 11.1 verwirkte Konventionalstrafen k\u00f6nnen als Mindest-Betrag des Schadens, der wegen der gleichen Pflichtverletzung geschuldet ist, verlangt werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Gezahlte Konventionalstrafen rechnen wir jedoch an.<\/li><li>Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Liefertermins mit einem Teildergeschuldeten Lieferung gelten die Ziffern 11.1 bis 11.3 entsprechend.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XII.&nbsp;Allgemeine Vertragsgrundlagen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Leistungs-und Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferungen und Zahlungen ist Cham Schweiz.<\/li><li>Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die \u00fcbrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsg\u00fcltige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Entsprechendes gilt f\u00fcr Regelungsl\u00fccken.<\/li><li>Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenh\u00e4ndigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen per Telefax oder E- Mail gen\u00fcgen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen.<\/li><li>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten ist Cham Schweiz; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/li><li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Wareneinkauf (UN- Kaufrecht\/CISG) vom 1. April 1980.<\/li><\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kruse Electronics AG F\u00fcr Kunden Internationale Lieferbedingungen der Kruse Electronics AG F\u00fcr Lieferanten Internationale Einkaufsbedingungen der Kruse Electronics AG Kruse Electronics AG Internationale Liefer- und LeistungsbedingungenStand: Nov 2022 I. Geltung der Allgemeinen Lieferbedingungen Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4fte mit unseren Bestellern. S\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen einschlie\u00dflich Vorschl\u00e4gen, Beratungen &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/geschaftsbedingungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eGesch\u00e4ftsbedingungen\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1183,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1304","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1304","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1304"}],"version-history":[{"count":82,"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1304\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1468,"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1304\/revisions\/1468"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1183"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kruse.swiss\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1304"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}